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FG München Urteil v. - 14 K 2493/06

Gesetze: ZK Art. 202 ZKDV Art. 234 UStG§ 13 UStG§ 13a UStG§ 21 TabStG § 21 VO 918/83 Art. 45 AO § 44

Zollabgabefreiheit bei der Einfuhr von Waren besteht nur für Waren ohne kommerziellen Charakter

Leitsatz

1. Die Abgabenfreiheit für Reisemitbringsel gem. Art. 45 Abs. 1 VO Nr. 918/83 besteht nicht, wenn die eingeführten Tabakwaren nicht zum privaten Verbrauch, sondern zum anschließenden Weiterverkauf bestimmt sind.

2. Der Erwerber der Tabakwaren wird Steuerschuldner, wenn er aufgrund der Gesamtumstände des Kaufs vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass die Tabakwaren vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
YAAAD-47243

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