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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 22 | Doppelte Haushaltsführung: Besuche des Ehepartners als umgekehrte Familienheimfahrten

Der BFH muss entscheiden: Sind die Reisekosten im Rahmen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung unabhängig davon als Werbungskosten abzugsfähig, ob der Arbeitnehmer seinen Ehegatten am Familienwohnsitz aufsucht oder ob er von seinem Ehegatten am Arbeitsort besucht wird (sog. umgekehrte Familienheimfahrten)?

Auch beim nächsten anhängigen Verfahren geht es um Werbungskosten. Und zwar um die doppelte Haushaltsführung. Diese Steuersparmöglichkeit hat ja alle Änderungsgesetze in den letzten Jahren unbeschadet überstanden.

Wer einen steuerlich anerkannten doppelten Haushalt hat, kann bekanntlich die Kosten für wöchentliche Heimfahrten an den Ort des eigenen Hausstands als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Wie sieht es aber aus, wenn ein Steuerzahler nicht selbst nach Hause fährt, sondern der Ehepartner ihn besucht? Also bei einer umgekehrten Familienheimfahrt, wenn man das so nennen will. Leider fehlt hier eine Rechtsgrundlage. In § 9 Abs. 1 Nr.  5 EStG ist dieser Fall nicht geregelt. Gleichwohl klingt es ja durchaus vernünftig: Warum sollen die Fahrten des Partners zum Beschäftigungsort nicht genauso abzugsfähig sein wie Fah...