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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 04 | Bilanzierung: Vertrauensschutz im Hinblick auf Erhöhung der Herstellungskostenuntergrenze

Aus Vertrauensschutzgründen verzichtet das BMF auf die rückwirkende Erhöhung der steuerlichen Herstellungskostenuntergrenze, die im ursprünglichen Anwendungsschreiben zur Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung angeordnet worden war. Bedauerlicherweise hält das BMF aber an der erweiterten Herstellungskostenuntergrenze fest.

Der Protest der Beraterschaft hatte Erfolg: Das Bundesfinanzministerium verzichtet in einem aktuellen BMF-Schreiben auf die rückwirkende Erhöhung der steuerlichen Herstellungskostenuntergrenze.

Im Anwendungsschreiben zur Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung wollte die Finanzverwaltung bei der Berechnung der steuerlichen Herstellungskosten bereits für den Veranlagungszeitraum 2009 zwingend die in § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB genannten Kosten einbeziehen. Dazu zählen insbesondere die angemessenen Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung.

Im neuen Schreiben heißt es nun: Die Vers...