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BMF | Anwendung des § 50d Abs. 3 EStG in der Fassung des JStG 2007
Das BMF hat am 21.6.2010 ein Schreiben veröffentlicht, das die Anwendung des § 50d Abs. 3 EStG in der Fassung des JStG 2007 betrifft.
Hierin werden nun die Tz. 4 und 10 des (BStBl 2007 I S. 446) NWB IAAAC-42095, das zur Anwendung des § 50d Abs.3 EStG in der alten Fassung Stellung nimmt, neu gefasst. Die Tz. 4 bezieht sich auf die Entlastungsberechtigung ausländischer Gesellschaften während die Tz. 10 die Sonderfälle des § 50d Abs.3 Satz 4 EStG betrifft.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums. [i] www.bundesfinanzministerium.de/