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BFH 15.04.2010 VI R 20/08, BBK 15/2010 S. 688

Abgeltung der Leasing-Sonderzahlung durch Entfernungspauschale

Der Abzug einer Leasing-Sonderzahlung als Werbungskosten hängt davon ab, wie der Pkw eingesetzt wird:
(1)  Ein Werbungskostenabzug scheidet aus, wenn der Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eingesetzt wird; denn die Leasing-Sonderzahlung ist durch die Entfernungspauschale abgegolten.
(2) Ein Abzug als Werbungskosten kommt in Betracht, wenn der Pkw für Auswärtstätigkeiten genutzt wird . Hierfür sind jedoch folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Der [i]Voraussetzungen eines WerbungskostenabzugsArbeitnehmer darf aufgrund des Leasing-Vertrags nicht wirtschaftlicher Eigentümer des Pkw werden, da sonst die Leasing-Sonderzahlung zu Anschaffungskosten führt. Der Arbeitnehmer könnte dann nur AfA gem. § 7 Abs. 1 EStG geltend machen. Die AfA beginnt erst mit der Auslieferung des Pkw; auf den Abfluss der...