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Abgeltung der Leasing-Sonderzahlung durch Entfernungspauschale
Der Abzug einer Leasing-Sonderzahlung als Werbungskosten hängt
davon ab, wie der Pkw eingesetzt wird:
(1) Ein
Werbungskostenabzug scheidet aus, wenn der Pkw für
Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte eingesetzt wird; denn die
Leasing-Sonderzahlung ist durch die Entfernungspauschale abgegolten.
(2) Ein Abzug als
Werbungskosten kommt in Betracht, wenn der
Pkw für Auswärtstätigkeiten
genutzt wird
. Hierfür sind jedoch folgende Voraussetzungen zu
erfüllen:
Der [i]Voraussetzungen eines WerbungskostenabzugsArbeitnehmer darf aufgrund des Leasing-Vertrags nicht wirtschaftlicher Eigentümer des Pkw werden, da sonst die Leasing-Sonderzahlung zu Anschaffungskosten führt. Der Arbeitnehmer könnte dann nur AfA gem. § 7 Abs. 1 EStG geltend machen. Die AfA beginnt erst mit der Auslieferung des Pkw; auf den Abfluss der...