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BBK Nr. 15 vom Seite 711

Umsatzsteuer bei Restaurationsumsätzen

Änderung der Rechtslage durch den EuGH?

Dr. Kai Tiede

[i]infoCenter „Restaurationsleistungen”, NWB BAAAB-14449 Der BFH hat im Herbst 2009 in mehreren Vorlagen an den EuGH die Rechtmäßigkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf zubereitete Speisen bezweifelt, insbesondere wenn Verzehreinrichtungen vorhanden sind. Sollte der EuGH die Abgabe von verzehrfertig zubereiteten Speisen dem Regelsteuersatz von 19 % unterwerfen, so droht die rückwirkende Anwendung der EuGH-Rechtsprechung durch die Finanzverwaltung. Im Folgenden wird eine Handlungsempfehlung bis zur EuGH-Entscheidung gegeben.

I. Anwendung des ermäßigten Steuersatzes

[i]BMF vom 29. 3. 2010, NWB UAAAD-40455 Ein Dauerbrenner des Umsatzsteuerrechts ist durch vier Vorlageentscheidungen des BFH an den EuGH sowie ein dazu ergangenes BMF-Schreiben neu befeuert worden: Es geht um die Frage, ob die Abgabe von zum sofortigen Verzehr zubereiteten Speisen oder Mahlzeiten (Restaurationsumsätze) dem Regelsteuersatz des § 12 Abs. 1 UStG von 19 % oder dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegt.

Für die betroffenen Unternehmer ist die Frage, ob sie eine – begünstigte – Lieferung von Lebensmitteln oder eine – nicht begünstigte – sonstige Leistung erbringen, von teilweise existenzgefährdender wirtschaftlicher Bedeutung, weil die ...