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Offenlegungspraxis im Mittelstand seit dem EHUG
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 703Mit Einführung des EHUG hat sich das Publizitätsverhalten mittelständischer Unternehmen gravierend verändert. Die Publizitätsquoten von Jahresabschlüssen steigen deutlich, so dass die Publizitätspolitik an Bedeutung gewinnt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in BBK 15/2010 S. 703.
I. Publizitätsvorschriften nach HGB
In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße müssen die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften die folgenden Unterlagen [i]Offenlegungserleichterungen nach Größenklassenpublizieren:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Unterlagen | Kleine KapGes | Mittelgroße KapGes | Große KapGes |
Bilanz | verkürzte Bilanz | verkürzte Bilanz | keine Erleichterung |
GuV | keine Offenlegung vorgeschrieben | verkürzte GuV | keine Erleichterung |
Anhang | verkürzter Anhang | verkürzter Anhang | keine Erleichterung |
Lagebericht | nicht erforderlich | keine Erleichterung | keine Erleichterung |
Bestätigungsvermerk | nicht erforderlich | keine Erleichterung | keine Erleichterung |
Beschluss über Ergebnisverwendung | nicht erforderlich | erforderlich (ggf. Erleichterung für
GmbH) | |
Bericht des Aufsichtsrats | nicht erforderlich | erforderlich | erforderlich |
II. Publizitätsvorschriften nach PublG
Vom PublG werden insbesondere große Unternehmen erfasst, da die Größenmerkmale nach § 1 Abs. 1 PublG deutlich über den Untergrenzen für [i]Anlage zur Bilanz statt GuV möglichgroße Kap...