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LSG NRW 16.10.2009 L 20 B 56/09 SO ER, NWB 30/2010 S. 2362

Sozialrecht | Übernahme von Krankenkassenbeiträgen bei freiwillig Versicherten als Sozialhilfe

Seit dem sind die privaten Krankenversicherer nach § 12 VAG verpflichtet, einen einheitlichen Basistarif anzubieten, dessen Leistungen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Insoweit ist ein Leistungsbezieher von Sozialhilfe nach SGB XII gehalten, seinen Krankenversicherungsvertrag in den Basistarif ohne Selbstbehalt überführen zu lassen. Sofern er hilfebedürftig bleibt, kann er unter Vorlage einer Bescheinigung des Leistungsträgers eine Beitragsminderung beantragen (§ 12 Abs. 1c Satz 4 VAG; § 110 SGB XI).