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BFH 06.05.2010 VI R 25/09, NWB 30/2010 S. 2356

Lohnsteuer | Aufwendungen für Statusfeststellungsverfahren als Werbungskosten

Nach dem sind Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV (sog. Statusfeststellungsverfahren) durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und deshalb als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen.

Anmerkung:

Der BFH hat sich entscheidend auf den beruflichen Veranlassungszusammenhang gestützt, wonach auch das anteilig auf die Rückerstattung der Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge entfallende Beratungsentgelt als Werbungskosten anzuerkennen war. Ein solches Erfolgshonorar können inzwischen ja auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vereinbaren (s. § 9a StBerG, § 55a WPO und § 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4a Abs. 1 Satz 1 RVG), haben dabei aber bestimmte formelle Voraussetzungen zu beachten (im Ein...