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FG Münster 06.05.2010 3 K 3347/07 F, NWB 30/2010 S. 2354

Einkommensteuer | Mehr Klarheit beim Abzug von Ausbildungskosten

Diese Auffassung vertritt zumindest das FG Münster in seiner Pressemitteilung zum Urteil v. . Die Richter haben eine klare Abgrenzung getroffen zwischen einer erstmaligen Berufsausbildung, deren Kosten steuerlich nur begrenzt berücksichtigt werden, und einer weiteren Ausbildung, deren Kosten voll abzugsfähig sind. Im Streitfall hatte der Kläger im Rahmen des Zivildienstes über mehrere Monate eine Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert. Im Jahr 2005 begann er eine Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer und zahlte hierfür über 30.000 €. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte der Kläger erst ab Ende 2006, nachdem er eine Tätigkeit als Pilot aufgenommen hatte. Das Finanzamt setzte die Einkommensteuer für das Jahr 2005 auf 0 € fest und berücksichtigte hierbei...