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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1343/08

Gesetze: EStG § 33a Abs. 1

Unterhaltsleistungen an Tochter als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz

Nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG erfolgt eine Ermäßigung der Einkommensteuer durch einen Abzug von Aufwendungen, wenn diese einem Steuerpflichtigen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber unterhaltsberechtigten Person erwachsen. Voraussetzung ist dabei nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG, dass die unterhaltene Person kein oder nur geringes Vermögen besitzt. Ob die unterhaltene Person kein oder nur geringes Vermögen hat, ist unabhängig von der Anlageart nach dem Verkehrswert zu entscheiden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAD-46248

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