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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 15 K 44/10

Gesetze: EStG § 17, EStG § 3c Abs. 2 Satz 1, EStG § 3 Nr. 40 Buchst. c

Keine Abzugsbegrenzung nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG, wenn aus der Beteiligung keine Einnahmen geflossen sind

Leitsatz

  1. Fließen aus einer Beteiligung i. S. des § 17 EStG keine Einnahmen, kommt die Anwendung des § 3c Abs. 2 EStG nicht in Betracht, wenn aus der Beteiligung keine Einnahmen geflossen sind, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit nach § 3 Nr. 40 EStG lediglich zur Hälfte ansetzenden Einnahmen stehen.

  2. Der Senat folgt dem vom BFH entwickelten Grundsätzen zur Auslegung des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG gemäß Urteil vom IX R 42/08 (BFH/NV 2009, 1696).

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 1353 Nr. 22
DAAAD-46200

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