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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 15 K 400/07

Gesetze: AO § 233a

Besteuerung eines tatsächlich erzielten Zinsvorteils steht einer Anwendung des § 233a AO nicht entgegen

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzung der Festsetzung von Nachzahlungszinsen gemäß § 233a Abs. 1 AO.

  2. Für die Anwendung des § 233a AO ist es grundsätzlich unbeachtlich, ob die möglichen Zinsvorteile tatsächlich gezogen worden sind. Daher kommt es auf eine konkrete Berechnung der tatsächlich eingetretenen Zinsvorteile und Zinsnachteile nicht an. Vielmehr reichen Liquiditätsvorteile des Schuldners der Steuernachforderung aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAD-46199

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