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StuB 14/2010 S. 553

Teilwertabschreibung auf eine GmbH-Beteiligung bei Kapitalerhöhung

Eine die Teilwertabschreibung der neuen Anteile begründende Fehlmaßnahme liegt nach dem rkr. Urteil des Hessischen (EFG 2010 S. 840) nicht vor, wenn das Kapital der im Betriebsvermögen des Einzelunternehmens gehaltenen GmbH deshalb erhöht wird, um den guten Ruf des Einzelunternehmens nicht zu beschädigen (Bezug: § 5 Abs. 1 Satz 1, § 4, § 6 Abs. 1 EStG; § 253 Abs. 2 HGB).

Praxishinweise

(1) Der Kl. führte ein Einzelunternehmen und war gleichzeitig beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Nachdem der Kl. die Beteiligung an der GmbH in der Bilanz seines Einzelunternehmens zunächst nicht erfasst hatte, begehrte er die Berichtigung der Bilanz seines Einzelunternehmens, weil die Beteiligung an der GmbH zum notwendigen Betriebsvermögen gehöre. Zur A...