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BGH 29.06.2010 XI ZR 308/09, NWB 29/2010 S. 2287

Kapitalanlagerecht | Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

Für Kreditinstitute war die ihnen obliegende Verpflichtung zur Aufklärung über Rückvergütungen bereits 1990 erkennbar. Im Fall einer Nichtaufklärung ihrer Kunden trifft sie daher ein Verschulden. Im Streitfall sprach das Oberlandesgericht dem Kläger Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Rahmen von Fondsbeteiligungen in den Jahren 1997 und 1998 durch eine Sparkasse zu. Das OLG ließ die Revision nicht zu; der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde dagegen nun zurückgewiesen.