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Kapitalanlagerecht | Aufklärungspflicht über Rückvergütungen
Für Kreditinstitute war die ihnen obliegende Verpflichtung zur Aufklärung über Rückvergütungen bereits 1990 erkennbar. Im Fall einer Nichtaufklärung ihrer Kunden trifft sie daher ein Verschulden. Im Streitfall sprach das Oberlandesgericht dem Kläger Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Rahmen von Fondsbeteiligungen in den Jahren 1997 und 1998 durch eine Sparkasse zu. Das OLG ließ die Revision nicht zu; der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde dagegen nun zurückgewiesen.