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Reiserecht | Ausgleichszahlung für Verspätung der Flugreise
Fluggesellschaften sind bei erheblich verspäteten Flügen verpflichtet, Passagiere zu entschädigen (Art. 7 VO EG Nr. 261/2004, sog. Fluggastrechteverordnung). Der Streitfall betraf eine 19-stündige Verspätung vor dem Hinflug und einen verkürzten Pauschalurlaub auf den Malediven. Den beiden Klägern standen je Ausgleichszahlungen von 600 € zu, da kein Ausschlussgrund, [i]EuGH, Urteil v. 19. 11. 2009 - Rs. C-402/07 namentlich keine außergewöhnlichen Umstände i. S. dieser Vorschrift vorlagen, welche die Verspätung bedingten.