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Einkommensteuer | § 4 Abs. 4a EStG im Konzern
Die Entscheidung des ist ähnlich gelagert wie die Entscheidung v. zum Az. 11 K 3720/08 F. In beiden Verfahren hat der Senat die Auffassung vertreten, dass § 4 Abs. 4a EStG auf Entnahmen eines Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft, die Teil eines Konzerns ist, Anwendung findet, auch wenn die entnommenen Beträge im Konzern verbleiben. Zwar habe der Gesetzgeber diesen Fall der Entnahme bei Schaffung des § 4 Abs. 4a EStG möglicherweise nicht vor Augen gehabt. Gleichwohl umfasse der Wortlaut der Vorschrift – typisierend – jede Form der Entnahme, unabhängig davon, wie die Entnahme verwendet wird. Verfassungsrechtliche Zweifel an der Vorschrift des § 4 Abs. 4a EStG würden durch die Ungleichbehandlung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften nicht begründet. In beiden Verf...