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NWB direkt Nr. 29 vom Seite 779

Datenzugriff und Aufzeichnungspflichten

Martin Engelberth

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAD-45930 Der (BStBl 2008 II S. 415) über die Frage entschieden, ob im Rahmen einer Betriebsprüfung die Verpflichtung besteht, dem Prüfer eingescannte Belege „auf dem Bildschirm” zur Verfügung zu stellen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 29/2010 S. 2307.

Sachverhalt und Problemstellung

[i]Der Betrieb scannt seine Geschäftsunterlagen ein, …Der betroffene Betrieb verwendete zur Datenverarbeitung ein SAP-System. Anfallende Geschäftsunterlagen wurden eingescannt und die Originale anschließend vernichtet. Hierbei wurde versäumt, die steuerlich relevanten von den steuerlich nicht relevanten Unterlagen zu trennen. Der Zugriff auf die digital vorgehaltenen Unterlagen ging daher „ganz oder gar nicht”. [i]… lässt sie den Betriebsprüfer aber nicht anschauenUm nicht dem Risiko ausgesetzt zu sein, dem Betriebsprüfer Unterlagen zugänglich machen zu müssen, die nicht für seine Augen bestimmt waren, bot das Unternehmen an, sämtliche steuerlich relevanten Unterlagen auf Papier auszudrucken. Die Betriebsprüfung ließ sich hierauf nicht ein. Sie begehrte den unmittelbaren Zugriff auf die im System gespeicherten Daten.

Entscheidungen der Vorinstanz und des BFH

[i]Die Gerichte bestätigen das „digitale” Prüfungsrecht des Finanzamts, …Das (AO) NWB PAAAC-45694 war der Auffassu...