Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 29 vom Seite 777

Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto nicht nach § 8b Abs. 1 KStG steuerbefreit

Jens Intemann

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAD-45933 Der NWB JAAAD-37058 entschieden, dass Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG nicht nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei gestellt werden. Eine Steuerfreistellung einer Einlagenrückgewähr kommt nur nach § 8b Abs. 2 KStG in Betracht. Im Streitfall führte diese Zuordnung dazu, dass die Einlagenrückgewähr bei der empfangenden Kapitalgesellschaft steuerpflichtig war, da die Ausschüttung im Veranlagungszeitraum 2001 erfolgte. Zu diesem Zeitpunkt war die Regelung des § 8b Abs. 2 KStG jedoch noch nicht anwendbar.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 29/2010 S. 2295.

Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

[i]Steuerliche Behandlung einer EinlagenrückgewährAusschüttungen aus einem steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG gehören bei einem Gesellschafter, der die Beteiligung im Privatvermögen hält, nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nicht zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen. Denn im steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG werden alle Gesellschaftereinlagen erfasst, die nicht in das Nennkapital geleistet wurden. Deren Rückzahlung berührt nur die Vermögensebene. Dagegen können Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto im Betriebsvermögen zu steuerpflichtigen Einnahmen führen, soweit die Ausschüttung den Buchwert der...