Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 29 vom Seite 776

Anlaufhemmung auch bei Antragsveranlagungen?

Bernhard Lauscher

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAD-45934Seit nunmehr vier Jahren geben die Fristen für eine Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG Anlass zu Streitigkeiten zwischen den steuerlichen Beratern und der Finanzverwaltung. Während die Finanzrechtsprechung mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG immer deutlicher dazu tendiert, Amts- und Antragsveranlagungen auch verfahrensrechtlich gleichzustellen, versucht die Finanzverwaltung, am tradierten Dualismus der Arbeitnehmerveranlagungen festzuhalten. Der Beitrag fasst die jüngsten Entwicklungen zusammen und zeigt die sich daraus ergebenden Folgen für die Praxis auf.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 29/2010 S. 2290

Gescheiterte BFH-Vorlagen zum BVerfG

[i]Vorlage zur Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist und AnlaufhemmungSchon 2006 kam der BFH zu der Überzeugung, dass es mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar sei, dass Arbeitnehmer bei Antragsveranlagungen eine zweijährige Ausschlussfrist einhalten müssen, während Pflichtveranlagungen noch bis zu sieben Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums durchgeführt werden können. Dazu legte der BFH dem BVerfG zwei Fälle vor – darunter das Verfahren VI R 46/05 (BStBl 2006 II S. 820), bei dem neben der Ausschlussfrist auch schon die vierjährige Festsetzungsfrist abgelaufen war. Mithin wollte der BFH vom BVerfG auch wisse...