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FG Münster Urteil v. - 15 K 554/06 U

Gesetze: Anlage 2 zum UStG Nr 12 UStG § 12 Abs 2 Nr 1

Umsatzsteuer

Frage der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für zubereitete Speisen; Abgrenzung Lieferung und sonstige Leistung

Leitsatz

Bei der Abgabe verzehrfertiger Speisen an ein Seniorenzentrum stellen die Speiseplanerstellung, das Zubereiten der Menüs, die Portionierung der Bestandteile, die verzehrfertige und zeitgerechte Übergabe wesentliche Merkmale dar. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich um Dienstleistungen, die nicht hinter der bloßen Verschaffung der Verfügungsmacht an den zubereiteten Speisen zurückstehen, sondern ihr mindestens gleichwertig sind.

Fundstelle(n):
ZAAAD-45893

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