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Schweden führt bilaterale und multilaterale APAs ein
[i]Inkrafttreten des Gesetzes zum 1.1.2010Zum wurde in Schweden die Möglichkeit zur Durchführung bilateraler und multilateraler Vorabverständigungsverfahren (APA) geschaffen (vgl. Lag (SFS 2009:1289) om prissättningsbesked vid internationella transaktioner). Die schwedische Finanzbehörde (Skatteverket) folgt damit der von der Mehrzahl der Industriestaaten geübten und von Seiten der OECD empfohlenen Praxis (Tz. 4.161 ff. OECD-Leitlinien 1995). Ein APA ist eine Vereinbarung zwischen einem oder mehreren Steuerpflichtigen und einer oder mehrerer Steuerverwaltungen über künftige Verrechnungspreise. Das Ergebnis eines APA ist die Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen. Dadurch ermöglicht ein bilaterales oder multilaterales APA, Meinungsverschiedenheiten zwischen Steuerverwaltungen verschiedener Staaten und den Unternehmen über Verrechnungspreismethoden und eine hieraus drohende wirtschaftliche Doppelbelastung bzw. Doppelbesteuerung soweit möglich im Voraus einvernehmlich zu vermeiden. Demnach sollen durch APAs mehr Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen sowie erhöhte Effizienz bei der Prüfung von Verrechnu...