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IWB Nr. 13 vom Seite 470

Einkommensteuervorschriften für Seeleute in Großbritannien

Die EU-Kommission hat am (IP/10/792) das Vereinigte Königreich aufgefordert, seine einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen zu ändern, die für die Einkünfte von im Vereinigten Königreich ansässigen Seeleuten einen Steuerabzug gewähren, diesen bei nicht im Vereinigten Königreich ansässigen Seeleuten jedoch nicht gewähren. [i]Vorschriften sind diskriminierend und schränken die Freizügigkeit einDie Kommission ist der Ansicht, dass diese Vorschriften diskriminierend sind und eine Einschränkung der Freizügigkeit darstellen, was gegen die Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs aus dem EU-Recht verstößt. Die Aufforderung der Kommission an das Vereinigte Königreich erfolgt in Form einer mit Gründen versehenen S. 471Stellungnahme im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Geht innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort ein, kann die Kommission das Vereinigte Königreich vor dem EuGH verklagen.

Der fragliche Steuerabzug entspricht der Höhe des steuerpflichtigen Einkommens für den Zeitraum, in dem Seeleute im Vereinigten Königreich gearbeitet haben, d. h., es handelt sich im Wesentlichen um eine Befreiung der entsprechenden Einkünfte. [i]Steuerabzug ist ein objektives BesteuerungselementNach Ansicht der Kommission ist ein solcher Abzug ein objektiv...