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FG Düsseldorf | Hinzurechnung steuerfreier Dividenden nach § 8 Nr. 5 GewStG und abkommensrechtliches Schachtelprivileg
(1) Ein Dividendenbetrag ist dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 8 Nr. 5 GewStG dann nicht hinzuzurechnen, wenn die Dividende nicht nur nach § 8b Abs. 1 KStG, sondern auch nach einem im DBA verankerten Schachtelprivileg außer Ansatz geblieben ist. Soweit es um die Frage der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 5 GewStG geht, ist dem Schachtelprivileg Vorrang vor der innerstaatlichen Regelung einzuräumen. (2) Die Tatbestandsvoraussetzung des § 9 Nr. 7 GewStG erfordert nicht, dass die Beteiligung bis zum Ende des Erhebungszeitraums gehalten wird (EFG 2010 S. 899).
Die Klin., eine deutsche GmbH, war in 2002 mit 75 % an einer polnischen GmbH (SP.z.o.o.) beteiligt. In einem Vorvertrag von November 2002 verpflichtete sie sich, die Anteile einschließlich der Dividende für das Jahr 2003 an eine AG mit Sitz in Polen zu veräußern. Das Recht auf eine Dividen...