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Strafbefreiende Selbstanzeige erfordert Rückkehr zur Steuerehrlichkeit
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAD-45745 Mit Beschluss v. - 1 StR 577/09 NWB MAAAD-44091 setzt der 1. Strafsenat des BGH seine harte Rechtsprechungslinie unverändert fort: Die Entscheidung führt zu ganz wesentlichen Änderungen und Verschärfungen in der Anwendungspraxis der Selbstanzeige.
Eine Langfassung des Beitrags finden Sie in NWB 28/2010 S. 2211
Sachverhalt
[i]Erweiterung des ErmittlungsverfahrensBeim Steuerpflichtigen wurden Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Im Rahmen der Maßnahmen ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass der Steuerpflichtige auch in weiteren Veranlagungszeiträumen Angaben verschwiegen und dadurch Steuern verkürzt haben könnte. Der Steuerpflichtige hatte über seinen Steuerberater, nachdem ihm die Erweiterung des Steuerstrafverfahrens mündlich eröffnet worden war, zunächst verschiedene Unterlagen überreicht und die entsprechenden Steuererklärungen dann zeitversetzt nachgereicht.
Entscheidung des BGH
[i]Selbstanzeige erfordert Rückkehr zur SteuerehrlichkeitNeu ist insbesondere, dass die Selbstanzeige nicht mehr zuvorderst fiskalisch motiviert ist. Der 1. Strafsenat fokussiert subjektiv und wertet das Moment der Rückkehr zur Steuerehrlichkeit gleichbedeutend auf. Nur wenn der Steuerpflichtige komplett reinen Tisch macht, wird er nunmehr straffrei. Eine Teilselbstanzeige is...