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BFH 26.04.2010 VII B 212/09, NWB 28/2010 S. 2198

Abgabenordnung | Rückforderung eines Erstattungsbetrags

Nach dem ist der Steuerpflichtige Leistungsempfänger einer auf ein von ihm angegebenes Konto überwiesenen Steuererstattung auch, wenn er dem Finanzamt vor der Überweisung eine Kontoänderung mitgeteilt hat und das bisherige Konto bei der Bank weiter für ihn geführt worden ist. Dies gilt auch, wenn das bisherige (falsche) Konto gepfändet war.