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FG Köln 09.03.2010 13 K 3181/05, NWB 28/2010 S. 2197

Körperschaftsteuer | Kommunale Querfinanzierung verstößt nicht gegen europäisches Beihilferecht

Die Neuregelung des sog. steuerlichen Querverbunds in § 8 Abs. 7 KStG durch das Jahressteuergesetz 2009 stellt keine unzulässige „neue” Beihilfe im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar. Dies entschied das FG Köln in seinem Urteil v. . Der Senat hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem eine Stadt in einer GmbH einen gewinnträchtigen Versorgungsbetrieb zusammen mit verlustreichen Parkhäusern betrieb. Das beklagte Finanzamt ging unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des BFH davon aus, dass die Übernahme der Verluste aus den Parkhausbetrieben eine verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH an die Kommune darstelle. Das Finanzgericht gab der Klage der städtischen GmbH im Hinblick auf die Neuregelung im Jahressteuergesetz 2009 statt. Nach der N...