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Einkommensteuer | Fortsetzung der Berufsausbildung durch weitere Qualifizierungsmaßnahmen nach dem Studium
In akademischen Berufen wird die Berufsausbildung zwar regelmäßig mit dem Ablegen des Staatsexamens oder einer entsprechenden Abschlussprüfung abgeschlossen. Sie kann aber durch weitere qualifizierende Maßnahmen fortgesetzt werden. Nach dem kann sich ein Kind auch dann noch in Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG befinden, wenn es nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums an weiteren Qualifizierungsmaßnahmen im geprüften Studienfach teilnimmt, sofern diese nach den Umständen des jeweiligen Falls als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind und das Kind seine Weiterqualifizierung ernsthaft und nachhaltig betreibt. Dies setzt nicht notwendig die Teilnahme an einem Aufbau- oder Ergänzungsstudium mit Abschlussprüfung voraus. Im E...