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Einkommensteuer | Formwechsel einer GmbH in eine KG
Wird eine GmbH in eine KG formwechselnd und nach § 2 i. V. mit § 14 UmwStG 1995/1999 rückwirkend umgewandelt, ist nach dem für Zwecke der Bestimmung der den Rückwirkungszeitraum betreffenden verrechenbaren Verluste i. S. von § 15a EStG auch die Haftungsverfassung des entstandenen Rechtsträgers (KG) auf den steuerlichen Übertragungsstichtag zurückzubeziehen.
Bei der Rechtsfrage, die Gegenstand des Leitsatzes im Streitfall ist, handelt es sich um ein sog. obiter dictum, eine beiläufige Äußerung, die keine Bindungswirkung entfalten kann, auch wenn sie das Finanzgericht, an das der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung überwiesen wurde, faktisch binden mag und auch den IV. Senat bei einer erneuten Befassung mit dem Streitfall oder einem anderen Rechtsst... /