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Vorläufigkeitsvermerke in Einkommensteuerbescheiden teilweise unvollständig
Erläuterungstext hinsichtlich Vorläufigkeitsvermerk laut BMF
[i]Konkrete Ausgestaltung, Wirksamkeit, Umfang problematischKonkrete Ausgestaltung, Umfang und Wirksamkeit von Vorläufigkeitsvermerken in Steuerbescheiden führen immer wieder zu Problemen (vgl. Nebe, Stbg 11/2009 S. 494). Bisher schien zumindest der Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 3 und 4 AO hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten bei Einkünften i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG für Veranlagungszeiträume ab 2005 im Wesentlichen klar und in den (BStBl 2009 I S. 510), v. (BStBl 2009 I S. 1319) und v. (BStBl 2010 I S. 74) bürgerfreundlich weit gefasst (zu Rentenversicherungsbeiträgen vor 2005 vgl. Nebe, ). [i]Erläuterungstext hinsichtlich Nichtabziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen als vorweggenommene WerbungskostenDas BMF hat im Hinblick auf die anhängigen Musterverfahren und die Besonderheiten der Sach- und Rechtslage angeordnet, dass neben dem einfachen Vorläufigkeitsvermerk aus der Liste der vorläufigen Steuerfestsetzungen in Einkommensteuerbescheide zusätzlich folgender Erläuterungstext aufzunehmen ist: „Der Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten umfasst auch die Frage einer eventuellen einfachgesetzli...