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NWB Nr. 28 vom Seite 2190

Verkehrswertnachweis bei erbschaftsteuerlicher Immobilienbewertung

Dirk Eisele und Kirsten Schmitt

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2232Die ImmoWertV ist am in Kraft getreten. Damit sind deren Regelungen bei der Verkehrswertermittlung von Grundstücken anzuwenden und können zu abweichenden Ergebnissen gegenüber der Bewertung nach dem BewG führen.

Eine Langfassung des Beitrags finden Sie in NWB 28/2010 S. 2232

Verkehrswertnahe Grundbesitzbewertung: [i]Gemeiner Wert als gesetzliche BewertungszielgrößeMit der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Immobilienbewertung geht seit Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes zum eine verkehrswertnahe Erfassung der wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens einher, die zukünftig ein deutlich höheres Bewertungsniveau bewirken wird. Die Grundbesitzwerte sollen demnach dem gemeinen Wert entsprechen (§ 9 BewG). Die Definition des gemeinen Werts nach BewG entspricht inhaltlich dem Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB.

Rückgriff auf typisierende Bewertungsverfahren: [i]Tendenz zu ÜberbewertungenDer Gesetzgeber greift bei der Bewertung des Grundvermögens auf das Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren zurück. Diese Verfahren entsprechen in den Grundzügen den Verfahren der Wertermittlungsverordnung (WertV), die am durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) abgelöst wurde. Abweichungen ergeben sich allerdings durch typisierende bzw. pauschalierende Bewertun...