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BFuP Nr. 3 vom Seite 276

Zur Rechnungslegung nach IFRS bei Abwicklung der Kapitalgesellschaft

Von Dipl.-Kfm. Marius Haßlinger, Trier

In der Rechnungslegungsforschung stellt die Bilanzierung nach IFRS für die Kapitalgesellschaft in Abwicklung ein bisher weitgehend unberücksichtigtes Feld dar. Der vorliegende Beitrag untersucht wesentliche Problemstellungen, die sich bei der Anwendung der IFRS im Rahmen der Bilanzierung der Kapitalgesellschaft in Abwicklung ergeben. Insbesondere werden dabei die Regelungen betreffend den Zeitpunkt des Wegfalls der Fortführungsprämisse kritisch gewürdigt. Darüber hinaus wird am Beispiel der Regelungen des IAS 36 und IFRS 5 aufgezeigt, daß die unveränderte Anwendung der bestehenden Regelungen bei ungültiger Fortführungsprämisse nicht in jedem Fall zu einer zweckgerechten bilanziellen Darstellung führt.

1 Die allgemeine Rechnungslegungspflicht bei Abwicklung

Gesetzlich unterstelltes Ziel der sich unter Berücksichtigung der §§ 262 – 274 AktG bzw. §§ 60 – 74 GmbHG ist die Vollbeendigung der Gesellschaft: Im Rahmen der Abwicklung sind einerseits die Geschäfte der Gesellschaft zu beenden und die Forderungen der Gesellschaft einzuziehen. Andererseits haben die Umsetzung des übrigen Vermögens in Geld – mithin die Veräußerung sämtlicher Vermögenswerte – sowie die vollständige Gläubigerbefriedigung zu erfolgen. Die...