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FG Münster Urteil v. - 15 K 4411/06 U

Gesetze: RL 77/388/EWG Art 26 Teil A Buchst eMwStSystRL Art 311 Abs 1 Nr 5 UStR Abschn 276a Abs 2 Satz 2 UStG § 25a Abs 1 Nr 1 Satz 2

Umsatzsteuer:

Begriff des Wiederverkäufers im Sinne von § 25a UStG beim Kioskbesitzer

Leitsatz

Der gewerbsmäßige Handel mit beweglichen körperlichen Gegenständen im Sinne der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG setzt nicht voraus, dass der Handel mit gebrauchten Gegenständen zum Unternehmen des Wiederverkäufers gehört. Vielmehr kann sich der Handel im Übrigen auch auf neue Gegenstände beziehen, wie etwa beim Kioskbesitzer.

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 1563 Nr. 26
KÖSDI 2010 S. 17146 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 25/2010 S. 1956
UStB 2010 S. 236 Nr. 8
GAAAD-45561

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