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Verlustabzug bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft
Im Falle einer doppelstöckigen Personengesellschaft (Oberpersonengesellschaft hält Anteil an Unterpersonengesellschaft) führt der Übergang des Mitunternehmeranteils an der Unterpersonengesellschaft aus dem Vermögen der Oberpersonengesellschaft auf einen Gesellschafter der Oberpersonengesellschaft zu einem Unternehmerwechsel und damit zu einer (anteiligen) Kürzung des Verlustabzugs nach § 10a GewStG ( NWB EAAAD-44393, n. v.).
Vgl. zur Problematik Prinz, StuB 2010 S. 470.