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Behandlung einer vermögensverwaltend tätigen, nach deutschem Recht gewerblich geprägten, „intransparenten” spanischen Personengesellschaft nach dem DBA-Spanien
(1) Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens, die von einer vermögensverwaltend tätigen, jedoch i. S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG 2002 gewerblich geprägten spanischen Personengesellschaft erzielt werden, an der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen beteiligt sind, unterliegen nach Art. 13 Abs. 3 DBA-Spanien der deutschen und nicht nach Art. 13 Abs. 2 DBA-Spanien als Betriebstättengewinne der spanischen Besteuerung (Anschluss an Senatsurteil vom – I R 81/09; entgegen BStBl I S. 1076, Tz. 1.1.5.1; jetzt BStBl I S. 354, Tz. 4.2.1 i. V. mit Tz. 4.1.3.3.2). (2) Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Besteuerung des in Deutschland ansässigen Gesellschafters einer spanischen, nach dortigem im Gegensatz zum deutschen Recht steuerlich als intransparent behandelten Personengesellschaft nach ...BStBl I S. 557BStBl I S. 354