Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teilweiser Werbungskostenabzug für sportmedizinischen Wochenkurs eines Unfallchirurgen im Ausland
Aufwendungen für die Teilnahme an einem Fortbildungskurs, der mit bestimmten Stundenzahlen auf die Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin” angerechnet werden kann, sind zumindest teilweise als Werbungskosten zu berücksichtigen, auch wenn der Lehrgang in nicht unerheblichem Umfang Gelegenheit zur Ausübung verbreiteter Sportarten zulässt ( Änderung der Rechtsprechung; Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 EStG).
Ein voller Steuerabzug der Aufwendungen für eine Auslandsreise kommt bei einer ausschließlich bzw. nahezu ausschließlich beruflich bzw. betrieblich veranlassten Teilnahme an der Reise in Betracht. Lassen sich bei einer nicht unerheblich auch privat veranlassten Reise die eindeutig beruflich/betrieblich veranlassten und die priv...