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BFH 17.03.2010 IV R 3/08, StuB 13/2010 S. 513

Abschreibung von Zuckerrübenlieferrechten innerhalb einer geschätzten Nutzungsdauer von zehn Jahren

(1) Zuckerrübenlieferrechte sind abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter. Das gilt unabhängig davon, ob sie an den Betrieb oder an Aktien gebunden sind. (2) Eine Schätzung der Nutzungsdauer auf zehn Jahre ist nicht zu beanstanden (Bezug: § 7 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG; § 100 Abs. 2 Satz 2, § 121 Satz 1 FGO).

Praxishinweise

Der IV. Senat des BFH überträgt damit seine Rechtsprechung zu Milchlieferrechten (vgl. , Kurzinfo StuB 2009 S. 780) nunmehr auch auf Zuckerrübenlieferrechte. Beide Rechte werden dadurch charakterisiert, dass sie auf gemeinschaftsrechtlicher Grundlage eine Abnahmegarantie zu Sonderkonditionen einräumen und vom Fortbestand der zugrunde liegenden gemeinschaftsrechtlichen Regelungen abhängen. Die Nutzung der Zuckerrübe...