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Immobilienrecht | Arglistige Täuschung mittels sog. Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträge bei „Schrottimmobilien”
Der BGH hat seine Rechtsprechung zu „Schrottimmobilien” im Hinblick auf sog. Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträge erweitert. Im Streitfall hatte die Klägerin 1996 zu Steuersparzwecken eine Eigentumswohnung in Hamburg über Vermittler erworben. [i]Frings, NWB F. 21 S. 1623 NWB GAAAC-57925 Zur Finanzierung des Kaufpreises nahm sie bei der beklagten Bank ein tilgungsfreies Vorausdarlehen auf, das durch zwei mit der beklagten Bausparkasse abgeschlossene Bausparverträge getilgt werden sollte. Im (mit dem Erwerb zusammenhängenden) Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag hieß es u. a.: „Ich erteile hiermit den Auftrag, mir das o. g. Objekt und die Finanzierung zu vermitteln. Der Auftrag soll durch die in Punkt 4. und 5. der nachfolgenden Aufstellung benannten Firmen zu den dort genannten Gebührensätzen ausgefü...