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Der aktuelle Verbraucherschutz beim kreditfinanzierten Immobilienerwerb
Ein Überblick unter Berücksichtigung der „Schrottimmobilienfälle”
Mit dem Ziel der Steuerersparnis sind seit etwa 1990 geschätzte 300 000 Immobilienerwerbe im sog. Strukturvertrieb durchgeführt worden. Hierbei haben Anlagevermittler den Erwerbern (meist Verbrauchern, häufig ohne jedes Eigenkapital) im Rahmen von „Haustürgeschäften” Immobilien bzw. Anteile an Immobilienfonds unter gleichzeitiger Vermittlung von Finanzierungskrediten angeboten. Da die Höhe des Kaufpreises in vielen Fällen völlig überzogen war, versuchen viele Erwerber sich unter Berufung auf verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen sowohl aus dem Immobilienkaufvertrag als auch aus dem Finanzierungsvertrag zu lösen. Obwohl die Erwerbstatbestände oft schon viele Jahre zurückliegen, vergeht kein Monat, in dem der insoweit zuständige XI. Zivilsenat des BGH nicht mindestens eine neue Entscheidung zu diesem Fragenkomplex erlässt. Ergänzend zu der vorliegenden Darstellung wird auf die grundlegende Behandlung des Problems der „Schrottimmobilien” in NWB F. 21 S. 1565 verwiesen.
I. Kennzeichen des Strukturvertriebs
Der Erwerb von Immobilien oder Anteilen von geschlossenen Immobilienfonds im sog. Strukturvertrieb erfolgt meist nach folgendem Muster: Anlageberat...