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Schenkungsteuer | Zinslose Stundung eines nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs
Nach dem stellt die zinslose Stundung eines nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs keine der Schenkungsteuer unterliegende freigebige Zuwendung dar.
Grundlage für die Beurteilung ist, dass erbschaftsteuerlich ein Pflichtteilsanspruch erst (als Erwerb und Nachlassverbindlichkeit) berücksichtigt wird, wenn er ausdrücklich geltend gemacht wird. Die Klägerin war von ihren Eltern durch gemeinschaftliches Testament als Schlusserbin eingesetzt worden und hatte durch notariell beurkundeten Vertrag den ihr nach dem Tod des zuerst versterbenden Elternteils zustehenden Pflichtteilsanspruch gegenüber dem überlebenden Elternteil bis zu dessen Tod gestundet. Der BFH sah in dieser Stundung noch keine Geltendmachung des Pflichtteils nach dem Tod des zuerst verster...