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Lohnsteuer | Mahlzeiten aus besonderem Anlass
Für die Frage, ob der Arbeitgeber die Abgabe einer Mahlzeit durch einen Dritten veranlasst hat, ist nach der Kurzinformation Lohnsteuer-Außendienst der zu unterscheiden zwischen Lohnzahlungszeiträumen vor dem und nach dem . Lohnzahlungszeiträume vor dem : Es gelten die Regelungen in R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 Satz 4 bis 6 LStR 2008. Lohnzahlungszeiträume nach dem : Bereits durch Rn. 17 des (BStBl 2010 I S. 259) sind die formalen Voraussetzungen für die Gestellung eines Frühstücks durch den Arbeitgeber in Verbindung mit einer Übernachtung bei einer Auswärtstätigkeit gelockert worden. Durch eine Änderung von R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 LStR 2008 durch den Entwurf der LStÄR 2011 sollen die formalen Voraussetzungen für die Abgabe aller Arten von Mahlzeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers anlässlich oder während einer Auswärtstätigkeit i. S. der...