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Zeitliche Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bei privaten Veräußerungsgeschäften
Zufluss des Veräußerungserlöses entscheidend
Ein im Jahre 2002 zufließender Erlös aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft i. S. des § 23 EStG unterliegt dem Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j EStG, auch wenn die Veräußerung der Anteile bereits im Jahre 2001 erfolgt ist. Der NWB AAAAD-38273 entschieden, dass nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut der Übergangsvorschrift des § 52 Abs. 4a Nr. 2 EStG für die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens nicht auf den Zeitpunkt der Veräußerung sondern nur auf den Zufluss des aus der Veräußerung resultierenden Ertrags abzustellen ist.
I. Zeitliche Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens
1. Besteuerung von Anteilsveräußerungsgewinnen
Die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens durch das StSenkG v. hat die Besteuerung von Kapitalgesellschaften und ihren Anteilseignern grundlegend reformiert. Im zuvor geltenden Körperschaftsteueranrechnungsverfahren waren sowohl die laufenden Gewinnausschüttungen als auch Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft beim Anteilseigner mit dem regulären Steuersatz zu besteuern. Erhielt der Anteilseigner offene oder verdeckte Gewinnausschüttungen, konnte die von der Kapitalgesellschaft geschuldete Körperschaftsteuer regelmäßig na...