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NWB Nr. 27 vom Seite 2123

Kostensenkung beim „Roaming” ab 1. Juli

Ab gelten zugunsten der Verbraucher neue Regelungen zur Kostenbeschränkung, wenn sie auf Reisen innerhalb der EU mit ihrem Handy oder Notebook über ein Mobilfunknetz ins Internet gehen.

Datenroaming

[i]Monatliche Kostenobergrenze frei wählbar, ansonsten gilt Preisobergrenze von 50 ?Die EU-Roamingverordnung (Nr. 544/2009) schreibt vor, dass Mobilfunkanbieter ihren Kunden ab März 2010 die Möglichkeit geben müssen, eine persönliche monatliche Kostenobergrenze für die mit ihrem Handy oder Computer genutzten Datenroamingdienste festzulegen. Für alle Kunden, die keine andere Begrenzung gewählt haben, müssen die Betreiber ab für das Datenroaming standardmäßig eine monatliche Preisobergrenze von 50 € zzgl. MwSt einrichten. Für die Länder, die nicht der Euro-Zone angehören, wird der genaue Betrag anhand des am im Amtsblatt der EU veröffentlichten Umrechnungskurses berechnet. Damit reagiert die Europäische Union auf die zum Teil exzessive Preisgestaltung der Anbieter in der Vergangenheit. So erhielt im Jahr 2009 ein deutscher Kunde, der in Frankreich auf Reisen war und von dort eine TV-Sendung heruntergeladen hatte, eine Rechnung über 46.000 €. Laut Verordnung müssen die Betreiber ihren Kunden nun bei jeder Einreise in ein anderes EU-La...