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Wertaufholungsgebot bei Teilwertabschreibungen ist verfassungsgemäß
Der BFH hält das Wertaufholungsgebot bei Teilwertabschreibungen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG für verfassungsgemäß. Dies gilt auch dann, wenn mit der Wertaufholung eine Teilwertabschreibung kompensiert wird, die mehr als zehn Jahre vor dem Inkrafttreten des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG zum VZ 1999 in Anspruch genommen wurde. Immerhin konnte eine Wertaufholung im VZ 1999 durch eine [i]Rücklage zur KompensationRücklage in Höhe von 4/5 der Wertaufholung kompensiert werden; die Rücklage war dann in den folgenden vier Wirtschaftsjahren jeweils mit 1/4 aufzulösen .
Der Kläger hatte 1985 ein Grundstück [i]Sachverhalterworben, das er in der Folgezeit auf den niedrigeren Teilwert abschrieb. 1999 entsprach der Teilwert wieder den Anschaffungskosten. Aufgrund der Neuregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG musste er im VZ 1999 eine Wertaufholung vornehmen, die er aber durch die Rüc...