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BAG 04.05.2010 9 AZR 184/09, BBK 13/2010 S. 589

Arbeitsrecht: Schadenersatz bei falscher Arbeitgeberauskunft

Arbeitnehmer haben gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Arbeitgeber eine falsche Auskunft erteilt. Dies geht aus einem aktuellen hervor. Voraussetzung hierfür ist, dass

  • ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der falschen Arbeitgeberauskunft und einem konkreten Schaden bestehe und

  • der Arbeitnehmer diesen Zusammenhang belegen könne.

Im [i]SachverhaltUrteilsfall hatte ein im öffentlichen Dienst Beschäftigter mit seinem Dienstherren einen Altersteilzeitarbeitsvertrag im Blockmodell abgeschlossen. Dem Beschäftigten wurde vor Abschluss dieses Vertrags von seinem Arbeitgeber bestätigt, dass die Freistellungsphase im Rahmen des Blockmodells nicht zu einer Verlängerung der in diesem Fall sechsjährigen Bewährungszeit für d...