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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 26 | Arbeitszimmer: Mittelpunkt der Tätigkeit bei einer freiberuflichen Arbeitsmedizinerin

Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind seit 2007 nur noch steuerlich zu berücksichtigen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet. Wir informieren Sie über den aktuellen Stand, was die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung angeht, und machen Sie auf ein neu anhängiges Verfahren zum Tätigkeitsmittelpunkt bei einer freiberuflichen Arbeitsmedizinerin aufmerksam.

Das häusliche Arbeitszimmer steht jetzt als Nächstes auf dem Themenplan. Bevor wir Ihnen ein neu anhängiges BFH-Verfahren zum Tätigkeitsmittelpunkt bei einer freiberuflichen Arbeitsmedizinerin vorstellen, vorweg ein kurzes Update, was die Verfassungsmäßigkeit der Abzugsbeschränkung angeht.

Hintergrund ist die Neuregelung seit 2007. Seitdem beteiligt sich der Fiskus nur noch dann an den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet. Leidtragende sind insbesondere Lehrer, Journalisten und Außendienstmitarbeiter. Sie können ihre Raumkosten nicht mehr steuermindernd geltend machen. Bis zur Neufassung des Gesetzes konnten alle, de...