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Track 10 | Steuerbilanzen: Subjektiver Fehlerbegriff auf dem Prüfstand
Mit einem Vorlagebeschluss hat der I. Senat des BFH den Großen Senat des BFH zur Klärung einer bilanzsteuerrechtlichen Grundsatzfrage angerufen. Der I. Senat des BFH hat sich dafür ausgesprochen, im Bereich des Bilanzsteuerrechts den sog. subjektiven Fehlerbegriff auf Rechtsfragen nicht mehr anzuwenden.
In einem Vorlagebeschluss hat sich der I. Senat des Bundesfinanzhofs dafür ausgesprochen: Im Bilanzsteuerrecht soll der so genannte subjektive Fehlerbegriff nicht mehr auf Rechtsfragen angewendet werden. Die Richter haben den Großen Senat des BFH zur Klärung dieser Grundsatzfrage angerufen. Anwendung des subjektiven Fehlerbegriffs auf Rechtsfragen – Was hat es damit auf sich?
Es geht um Bilanzposten, bei denen die Rechtslage am Stichtag für die Bilanzerstellung umstritten oder unklar ist. Hier kann sich der Unternehmer unter mehreren Möglichkeiten einen vertretbaren Ansatz auswählen. Stellt sich später heraus, der gewählte Ansatz war falsch, dann darf die Finanzverwaltung die Bilanz nicht korrigieren. Eine beim Finanzamt eingereichte Bilanz darf nämlich nur dann nachträglich berichtigt werden, wenn sie fehlerhaft ist. Für die Frage: „Ist eine Bilan...