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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 06 | Kindergeld: Hilfreiche OFD-Verfügung und positives FG-Urteil

Die OFD Frankfurt am Main hat in einer tabellarischen Übersicht zusammengestellt, um welche Aufwendungen der Kindergeld-Grenzbetrag nach der Rechtsprechung zu kürzen ist und welche nicht zu berücksichtigen sind. Auch die wichtigsten schwebenden Prozesse sind aufgeführt. Das FG Niedersachsen hat geurteilt, dass Mittel aus einer Erbschaft, die Kinder von einem unterhaltsverpflichteten Elternteil erhalten, keine Bezüge i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sind.

Ein absoluter Dauerbrenner in der Beratungspraxis ist die Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder. Bei der Steuererklärung für 2009 sind 7.680 € unschädlich, ab 2010 sind es 8.004 €. Das hört sich erst einmal gar nicht so kompliziert an. Zu berücksichtigen sind aber nur Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat bekanntlich vor mittlerweile mehr als fünf Jahren in einem bahnbrechenden Urteil entschieden: Die eigenen Einkünfte von Kindern, die eine Arbeitnehmer-Tätigkeit ausüben, sind um die Sozialversicherungsbeiträge zu kürzen.

Zur Frage: „Für welche anderen Aufwendungen gilt das ...