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Track 04 | Abgabenordnung: Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen
Das BMF hat zu Einzelheiten der Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen nach § 138 Abs. 2 und 3 AO Stellung genommen. Die Verwaltungsanweisung enthält einige Erleichterungen. So bestehen keine Bedenken, wenn ein Steuerpflichtiger – abweichend von der gesetzlichen Regelung – einmal monatlich alle meldepflichtigen Ereignisse eines Kalendermonats gesammelt anzeigt.
Unser nächstes Thema ist die Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen nach § 138 AO. Die Verletzung der Anzeigepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße von bis zu 5.000 € nach sich ziehen kann.
Dem Finanzamt sind folgende Vorgänge anzuzeigen:
Erstens: der Erwerb oder die Gründung von Betrieben oder Betriebsstätten im Ausland.
Zweitens: die Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften sowie deren Aufgabe oder Änderungen.
Und als dritter und letzter Punkt: der Erwerb von Beteiligungen an Körperschaften.
Hier ist ein Anzeige zu machen, wenn durch den Erwerb von Anteilen eine unmittelbare Beteiligung von mindestens 10 % erreicht wird oder eine mittelbare Beteiligung von mindestens 25 %. Zudem besteht eine Anzeigepflicht beim Erwerb von Beteiligungen an Körperschaften, wenn die Anschaf...