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Die Teilnahme des Beraters an einer Gremiumssitzung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAD-45085 Die Tendenz, einen Berater zu einer Gremiumssitzung hinzuzuziehen, steigt. Jüngst hatte das Bundesarbeitsgericht (s. u.) über die Teilnahme eines Rechtsanwalts als Berater bei einem Wahlvorstand und die damit einhergehende Kostentragungspflicht des Arbeitgebers zu entscheiden. Und auch im Rahmen von Gesellschafterversammlungen kommt die Teilnahme etwa eines Steuerberaters in Betracht. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sollen nachfolgend erläutert werden.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 26/2010 S.2074
Arbeitsrecht
[i]Kostentragung durch Arbeitgeber nur bei vorangegangener VereinbarungDas BAG hat entschieden (Beschluss v. - 7 ABR 26/08 NWB AAAAD-38059), dass der für eine Betriebsratswahl gebildete Wahlvorstand in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 3 BetrVG bei der Durchführung seiner Aufgaben einen Rechtsanwalt als Sachverständigen hinzuziehen kann, wenn dies vorher mit dem Arbeitgeber vereinbart worden war und der Sachverständige spezielle Kenntnisse vermitteln soll. Fehlt eine solche Vereinbarung und/oder ist die Wissensvermittlung anderweitig herbeizuführen, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten nach § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG zu tragen.
Gesellschaftsrecht
[i]Nur möglich bei Satzungsregelung oder vorangegangenem GesellschafterbeschlussDie Möglichkeit der Teilnahme eines Beraters – neben dem zu ber...